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1. Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von Sport Event Consult durchgeführten Radtransporte.
2. Leistungsumfang und –hindernisse
2.1 Der Radtransport erfolgt auf Grundlage des der Rechnung beiliegenden Informationsschreibens. Ein möglichst ökonomischer und schneller Radtransport wird durch unsere Abläufe erzielt.
2.2 Die Übergabe der Räder erfolgt an frühzeitig von Sport Event Consult bekannt gegebenen Orten zu frühzeitig von Sport Event Consult bekannt gegebenen Zeiten.
2.3 Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von Sport Event Consult zuzurechnen sind, befreien Sport Event Consult für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung hierdurch unmöglich geworden ist.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Rad ohne Tacho, Licht, Schutzbleche, Trinkflaschen, Pedale, Sattel-/Gepäcktasche, Luftpumpe an Sport Event Consult - pünktlich am vereinbarten Übergabeort - zu übergeben.
3.2 Räder, welche nicht wie oben beschrieben an Sport Event Consult übergeben werden, verlieren ihren Transportanspruch.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen von Sport Event Consult sind innerhalb von drei Wochen und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
5. Rücktritt
5.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung vom Transportauftrag kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit den Radtransportplatz an eine andere Person an seiner statt weiterzugeben, vorausgesetzt Übergabeorte und –zeiten sind identisch mit den ursprünglich vereinbarten Übergabeorten und –zeiten.
6. Haftung
6.1 Sport Event Consult haftet für Radschäden, welche durch Feuer & Transportmittelunfall, Einbruchdiebstahl und Komplettdiebstahl des Transportfahrzeugs entstehen. Sport Event Consult haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen entstehen.
7. Schriftform
7.1 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
8. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
8.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
8.2 Gerichtsstand ist der Firmensitz von Sport Event Consult. Stand: Februar 2012
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